Grundsätze

Grundsätze

GRUNDSÄTZE DER ERFOLGREICHEN ZUSAMMENARBEIT

(Allgemeine Geschäftsbedingungen – Stand: März 2018)

1. Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen, Grundsätze

Für die Geschäftsbeziehungen der Kassens Consulting GmbH und den Auftraggebern gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, die Kassens Consulting GmbH stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen der Kassens Consulting GmbH und den Auftraggebern, ohne dass dies eines erneuten Hinweises auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedarf. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kassens Consulting GmbH werden vom Auftraggeber automatisch durch die Auftragserteilung anerkannt und gelten für die Dauer der Geschäftsbeziehung. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für den gesamten Geschäftsverkehr mit internationalen Auftraggebern und für internationale Projektarbeiten / Suchaufträge. Die Kassens Consulting GmbH schließt als Beratungsgesellschaft ausschließlich Dienstleistungs- und keine Werkverträge.

2. Professionelle Auftragsdurchführung

Die Kassens Consulting GmbH wird alles tun, um den exklusiv erteilten Beratungsauftrag professionell durchzuführen. Dazu stellen wir erfahrene Berater, eine ausgefeilte Such- und Auswahlmethodik sowie eine jahrzehntelange Erfahrung in der internationalen Personalberatung zur Verfügung. An den Gesprächen zwischen dem Auftraggeber und dem Interessenten nehmen wir grundsätzlich teil. Nur so können wir den wechselseitigen Annäherungsprozess wirksam unterstützen und ggf. die Selektionskriterien genauer definieren.

Die abschließende Prüfung der Eignung des Kandidaten (m/w), insbesondere die Prüfung von Referenzen, Zeugnissen und anderen Qualifikationen, obliegt dem Auftraggeber. Die Kassens Consulting GmbH unterbreitet sorgsam entwickelte Besetzungsvorschläge, trifft jedoch keine Besetzungsentscheidungen. Die Kassens Consulting GmbH holt auf Bitten des Auftraggebers und in Abstimmung mit den Kandidatinnen und Kandidaten gerne Referenzen ein und legt einen Referenzbericht vor.

Sollten wir über eine parallele Beauftragung der gleichen Aufgabe nicht vor Vertragsabschluss informiert worden sein oder stellen im Rahmen des Projektes die parallele Beauftragung fest, so behalten wir uns vor, das Projekt abzubrechen. In diesem Fall berechnen wir eine Abbruchrate in Höhe der zuletzt fälligen Rate. Interne und externe Interessenten, die direkt von Ihnen für die vakante Position in Betracht gezogen werden, durchlaufen unseren objektiven Auswahlprozess und gelten als Suchergebnis unsererseits. Die Integration solcher Kandidaten in das Projekt ist mit unserem Honorar abgedeckt. Soweit wir Kandidaten präsentieren, die unsere Klienten bereits aus einem anderen Kontext kennen, gelten diese als gleichwertige Kandidaten wie alle sonstigen Kandidaten auch.

3. Honorar

Unser Honorar entspricht der Bedeutung, dem Schwierigkeitsgrad der zu besetzenden Position, und dem Umfang unserer Dienstleistung. Das Honorar wird im Voraus auf der Basis des voraussichtlichen Zeitbedarfs der Beratung in drei Raten festgelegt: Bei Auftragserteilung (ein Drittel), nach schriftlicher Präsentation (ein Drittel) von Interessenten und nach Abschluss unserer Tätigkeit (ein Drittel). Bei vorheriger Besetzung wird der Gesamtbetrag fällig. Alle Rechnungen werden zuzüglich anfallender Mehrwertsteuer ausgestellt und sind nach Erhalt ohne Abzüge sofort fällig. Im Verlauf einer systematischen Suche wird gelegentlich das Anforderungsprofil geändert. Dies verursacht häufig erhebliche Zusatzarbeit. In diesem Fall ist durch uns das Kostenbudget neu abzustimmen und der veränderten Sachlage anzupassen.

4. Reisekosten

Reisekosten von Beratern sowie Kommunikationskosten werden im Regelfall separat monatlich zzgl.   anfallender MwSt. abgerechnet. Reisekosten von Kandidaten werden direkt mit dem Auftraggeber abgerechnet.

5. Zahlungsweise

Die Kassens Consulting GmbH ist berechtigt, Zahlungen des Mandanten zunächst auf ältere Schulden anzurechnen. Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsansprüche stehen dem Kunden nur dann zu, wenn seine Gegenansprüche unbestritten von der Kassens Consulting GmbH anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

6. Leistungsumfang

Art der Dienstleistung, Projektumfang und -laufzeit, Honorar, Kostenregelung und Fälligkeiten regelt grundsätzlich im Einzelnen die Kassens Consulting GmbH – Auftragsbestätigung.

7. Vorzeitige Beendigung bzw. Aussetzung

Im Verlauf der Auftragsabwicklung können betriebliche, unvorhergesehene Umstände Sie veranlassen, den Suchauftrag aufheben zu wollen. Unsere Beratungsaufträge sind daher mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende kündbar. In diesem Fall berechnen wir eine Abbruchrate in Höhe der zuletzt fälligen Rate. Eine Kündigung des Auftrages von unserer Seite kann nur unter Darlegung schlüssiger Gründe erfolgen. Soweit ein Kunde ein Projekt aussetzt und das Projekt nicht binnen 180 Tagen seit Mitteilung über die Aussetzung wieder aufnimmt, gilt das Projekt als abgebrochen. In diesem Fall berechnen wir eine Abbruchrate in Höhe der zuletzt fälligen Rate.

8. Zusätzliche Besetzungen

Wird innerhalb von 24 Monaten nach dem erstmaligen Erhalt von Unterlagen über den Kandidaten (m/w) durch die Kassens Consulting GmbH oder im Falle der Vorstellung eines Kandidaten (m/w) oder nach einem vermittelten Vorstellungstermin mit einem Kandidaten (m/w) oder nach der sonstigen Herstellung eines Kontaktes mit dem Kandidaten (m/w) durch den Klienten mit dem Kandidaten (m/w) ein Vertrag zur Festanstellung bzw. ein anderer Vertrag abgeschlossen, entsteht der Honoraranspruch der Kassens Consulting GmbH für jeden zusätzlich eingestellten Kandidaten (m/w) in Höhe von 30 Prozent der Jahresgesamtbezüge. Der Honoraranspruch entsteht unabhängig davon, ob der Kassens Consulting GmbH eine schriftliche Bestätigung der Zusendung von Unterlagen bzw. der Vorstellung oder Herstellung eines Kontaktes durch den Auftraggeber vorlag. Der Honoraranspruch entsteht auch unabhängig davon, in welcher Position der durch die Kassens Consulting GmbH vorgestellte Kandidat (m/w) eingestellt und eingesetzt wird. Insbesondere entsteht der Honoraranspruch auch in dem Fall, wenn der Kandidat (m/w) für eine andere Position eingestellt und eingesetzt wird als für die, für die die Kassens Consulting GmbH den Kandidaten (m/w) vorgestellt hat. Der Honoraranspruch entsteht ebenfalls, wenn der Kandidat (m/w) binnen 24 Monaten im Konzern des Auftraggebers, beispielsweise bei einer Konzerntochter oder der Konzernmutter oder einem anderen verbundenen Unternehmen, eingestellt wird.

9. Garantie einer honorarfreien Wiederholungssuche

Wir geben bei unseren Besetzungen eine einmalige Garantie einer honorarfreien Wiederholungssuche zur Nachbesetzung dieser Position durch die Kassens Consulting GmbH. Anfallende Reisekosten sind vom Mandanten zu tragen. Unsere Garantie betrifft dabei alle Fälle, in denen der betreffende Arbeitsvertrag durch Kündigung des Arbeitgebers beendet wird. Die Dauer unserer Garantie beträgt 6 Monate nach Arbeitsbeginn des Mitarbeiters.

10. Vertraulichkeit

a) Wir verpflichten uns, alle Unternehmensangaben sowie die wettbewerbsrelevanten Daten und Fakten vertraulich zu handhaben. Alle Mitarbeiter unseres Hauses sind in diesem Sinne verpflichtet.

b) Die gesamte Abwicklung eines Beratungsprojektes wird mit größmöglicher Diskretion gegenüber unbeteiligten Dritten – auch im Haus des Auftraggebers – durchgeführt.

c) Gutachten und Informationen über Bewerber und Kandidaten sind ausschließlich für den Auftraggeber  bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist unzulässig.

d) Wir sichern jedem Interessenten die diskrete, vertrauliche Behandlung des Bewerbungsvorganges zu. Nach erfolgreichen Gesprächen zwischen Mandanten und Interessenten können auf Wunsch Referenzen zur letzten Entscheidung eingeholt werden. Wir bemühen uns, den Referenzgeber persönlich zu befragen. Wir sichern den Interessenten zu, dass nur nach vorheriger Abstimmung Referenzen eingeholt werden.

9. Informationsaustausch

Die Kassens Consulting GmbH berichtet Ihnen regelmäßig über den Projektverlauf.  Wir informieren uns gegenseitig vertrauensvoll über alle Umstände, welche für die Auftragsabwicklung wichtig sind, um so unsere Zusammenarbeit so effektiv wie möglich zu gestalten.

10. Allgemeines

Änderungen u./o. Ergänzungen eines Beratungsprojektvertrages bedürfen der Schriftform.

11. Schlussbestimmungen

Die Vertragsbedingungen gelten nach deutschem Recht. Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Geschäftssitz der Kassens Consulting GmbH in Hamburg. Die Kassen Consulting GmbH behält sich vor, die AGB teilweise oder gänzlich zu ändern. Die veränderten AGB werden auf der Website jeweils ausgewiesen und sind auch dann verbindlich, wenn sie den Auftraggebern nicht explizit zugänglich gemacht wurden. Die Auftraggeber sind verpflichtet, sich jeweils über den aktuellen Stand der AGB aktiv über die Website der Kassens Consulting GmbH zu informieren.